Die Regierungskanzlei überprüft die formellen Vorgaben (insbesondere Frist und Zahl der Unterschriften) für die Eingaben von Petitionen, Referenden, Initiativen und weitere an den Regierungsrat. Gestützt auf diese Prüfung der Rechtskonformität erfolgt anschliessend die korrekte Zuweisung.