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Eidgenössische und kantonale Abstimmungen

Eidgenössische Abstimmungen

Die Bundeskanzlei stellt sicher, dass eidgenössische Volksabstimmungen korrekt durchgeführt werden. Auf Antrag der Bundeskanzlei legt der Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen an diesem Termin zur Abstimmung gelangen. Die Bundeskanzlei sammelt die kantonalen Resultate und verkündet offiziell das Gesamtresultat für die ganze Schweiz. Weitere Informationen des Bundesrates zu Wahlen und Abstimmungen finden Sie hier.

Kantonale Abstimmungen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau bestimmt das Datum für kantonale Abstimmungen; er orientiert sich dabei an den Blanko-Terminen des Bundes. Informationen zum aktuellen Urnengang erhalten Sie hier.