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Bezirksbehörden

Auf Bezirksebene organisiert sind die Bezirksgerichte sowie die Friedensrichterämter.

Die Bezirksgerichte bestehen aus einer Berufsrichterin als Präsidentin oder einem Berufsrichter als Präsident, einer Berufsrichterin als Vizepräsidentin oder einem Berufsrichter als Vizepräsident und mindestens einer weiteren Berufsrichterin oder einem weiteren Berufsrichter sowie nebenamtlichen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.

Die letzten Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte und Friedensrichterämter wurden am 3. März 2024 durchgeführt. Die aktuelle Legislatur dauert vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2028.

Die nächsten Gesamterneuerungswahlen finden 2028 statt.